Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 37

  • Werkstattrisiko liegt auch dann beim Schädiger, wenn Reparaturrechnung noch nicht bezahlt wurde, Mietwagenkosten für Werkstattersatzwagen erstattbar
  • Kein Verweis auf höheres Restwertgebot bei Weiternutzung im Totalschadenfall
  • Schädiger hat die ergänzende Stellungnahme des Sachverständigen zu zahlen
  • Sachverständigenhonorar für eigenes, unabhängiges Schadengutachten ist trotz vorheriger Kalkulation durch Versicherer zu erstatten

BVSK-Recht-Aktuell 2023 / KW37