Newsletter BVSK-Recht aktuell 2020 / KW 11
- Soweit der Betroffene nicht nachweisen kann, dass nach einer Abgasumrüstung wegen einer Manipulationssoftware (bei Kauf bekannt) Nachteile entstanden sind, liegt kein Mangel vor
- Verweis auf günstigere Werkstätten und erforderliche Höhe der Sachverständigenkosten
- Geschädigter darf auf Restwertermittlung vertrauen
- Werkstattrisiko liegt beim Schädiger